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Was zahlen gesetzliche und private Krankenkassen für die Liposuktion eines Lipödems?

Ein Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung. Neben Unförmigkeit von Gliedmaßen und Körperzonen bringt die Erkrankung auch erhebliche Beschwerden mit sich. Eine Liposuktion (Fettabsaugung) ist das einzige Verfahren, das das erkrankte Fettgewebe dauerhaft beseitigen kann. Trotzdem: Gesetzlich versicherte Patientinnen bekamen jahrelang nur in Ausnahmefällen Kostenzuschüsse für ihre Lipödem-Operation – und erst nach bürokratischer Ochsentour. Seit dem Jahr 2020 sind unter bestimmten Voraussetzungen geringere Kostenübernahmen möglich.
Bei den privaten Krankenversicherungen sieht es mit der Kostenerstattung besser aus. Das Lipödemzentrum by S-thetic erläutert Ihnen ausführlich, was Krankenkassen und -versicherungen aktuell zahlen.

Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Liposuktion das Leiden entscheidend lindert

Eine Liposuktion bei einem Lipödem ist eine medizinische Behandlung. Mit einer Fettabsaugung, die zur ästhetischen Figurformung vorgenommen wird, ist sie nicht vergleichbar. Für beide Verfahren wird zwar die gleiche Technologie eingesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede:

  • Bei einem Lipödem wird in der Behandlungszone nahezu das gesamte Fettgewebe abgesaugt. Schließlich gehen die Beschwerden von den unnatürlich aufgeblähten Fettzellen aus. Ihre Beseitigung ist die Grundlage für den Therapieerfolg.
  • Bei einer ästhetischen Fettabsaugung hingegen wird nur stellenweise Fett weggenommen, bis sich die angestrebte Körperkontur ergibt. Die völlige Entfernung des Fettgewebes steht nicht im Fokus.1

Erfahrene Operateurinnen und Operateure lassen bei der Liposuktion eines Lipödems nur eine äußerst dünne Fettschicht übrig. Die weiträumige Absaugung des Fettgewebes lindert die Beschwerden bei den meisten Frauen deutlich. Die Druckempfindlichkeit geht gewöhnlich ebenso zurück wie Hautprobleme, die Neigung zu blauen Flecken und Schmerzen beim Gehen. Fast alle Betroffenen brauchen viel weniger Kompression, Lymphdrainagen oder andere Therapiemaßnahmen. Bei vielen verschwindet das Leiden sogar fast ganz.
Natürlich verbessert sich auch die optische Anmutung. Die Frauen gewinnen ein besseres Körpergefühl, der dauernde psychische Druck fällt von ihnen ab.2

Die Liposuktion kann das Leiden langfristig am besten lindern minDie Einsicht setzt sich allmahlich durch min

Das ist seit 2020 für gesetzlich Versicherte neu

Anfang 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzteverbänden, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen für Liposuktionen bei Lipödemen eine Neubewertung vorgenommen. In sogenannten schweren Fällen verspricht der G-BA eine Kostenübernahme. Der damalige Bundesgesundheitsminister hat den Betroffenen persönlich unbürokratische Hilfe in Aussicht gestellt. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Es liegt die Diagnose Lipödem im Stadium III vor. Das bedeutet: starke Fettgewebsvermehrung mit überhängendem Gewebe (sogenannten Wammen) sowie Druck- und Berührungsschmerzen.
  • Der Body-Mass-Index der Frau ist nicht höher als 35. Andernfalls muss erst eine professionelle Ernährungsberatung stattfinden.
  • Eine herkömmliche konservative Behandlung wurde für mindestens 6 Monate versucht. Zu den Maßnahmen zählen etwa Kompressionskleidung, manuelle Lymphdrainage und Bewegungstherapie.
  • Die Ärztin oder der Arzt, die oder der die Liposuktion durchführt, muss eine Kassenzulassung besitzen.3

Nach den neuen Regelungen beträgt der Zuschuss der Krankenkasse zum ärztlichen Honorar für die Lipödem-OP höchstens 763 Euro. Kosten für Anästhesie und Absaugkanüle kommen hinzu. Dieser ausgesprochen geringe Betrag schränkt die Arztwahl sehr stark ein. Anders als gefordert besitzen die meisten Spezialistinnen und Spezialisten für Liposuktionen nämlich keine Kassenzulassung. Gewöhnlich sind sie in privaten Praxen und Kliniken für plastische und ästhetische Chirurgie tätig. Welche Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung überhaupt in Frage kommen, lesen Sie weiter unten.4

Was ändert sich ab Dezember 2024?

Die neuen Regelungen des G-BA zur Kostenübernahme bei Liposuktionen waren befristet bis Ende 2025. Inzwischen wird eine wissenschaftliche Erprobungsstudie namens „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder II" erarbeitet, deren Ergebnisse bald zur Verfügung stehen sollen.

  • Die Studie soll erfassen, welche Ergebnisse Liposuktionen bei Frauen mit Lipödem langfristig bringen.
  • Dafür werden die Resultate und der Gesundheitszustand der an der Studie teilnehmenden Frauen in einem 12-monatigen Zeitraum nach der Behandlung beobachtet.
  • Verglichen werden die Ergebnisse mit denen einer Gruppe von Betroffenen, die lediglich eine konservative Behandlung erhalten.

Die Ergebnisse der Studie werden bis Ende 2024 erwartet. Auf ihrer Grundlage will der G-BA im Laufes des Jahres 2025 entscheiden, ob gesetzliche Krankenkassen Liposuktionen bei Lipödemen in die Regelversorgung aufnehmen. Bis das entschieden ist, wird die bisher geltende Regelung verlängert.5

Das ist seit 2020 neu min

Bei Privatpatientinnen mit Lipödem werden die Kosten eher übernommen

Für Privatversicherte sind die Aussichten auf Kostenübernahme prinzipiell besser. Die Liposuktion bei einem Lipödem gilt als medizinisch notwendige Behandlung. Das ist unabhängig vom Lipödem-Stadium so.

  • Trotzdem ist es empfehlenswert, im Vorfeld mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und das Thema Kosten zu besprechen.
  • Es hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten übernehmen wird. Die Bestimmungen können individuell recht verschieden sein.
  • In der Vergangenheit kam es hier manchmal zum Rechtsstreit. Dieser geht sehr häufig zugunsten der versicherten Frauen aus.6

Für Sie als Privatpatientin gilt die freie Arztwahl. Eine Beschränkung auf bestimmte Ärztinnen und Ärzte wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist normalerweise unzulässig. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihre Vertragsbedingungen prüfen.

Bei Privatpatientinnen sieht es anders aus min

Muss die Liposuktion durch die Krankenkasse genehmigt werden?

Bei gesetzlich Versicherten, die die Bedingungen für eine Liposuktion erfüllen, sei eine Genehmigung eigentlich nicht erforderlich. Diese Auskunft gibt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Es genüge eine Überweisung an eine Kassenärztin oder einen Kassenarzt, die oder der die Liposuktion durchführen kann, durch die betreuende Medizinerin oder den Mediziner. Alternativ komme die Verordnung einer entsprechenden Krankenhausbehandlung in Frage. Für die Abrechnung müsse lediglich die Versichertenkarte vorgelegt werden.

  • In der Praxis prüfen viele gesetzliche Krankenversicherungen aber im Nachhinein, ob ihrer Auffassung nach eine „medizinische Notwendigkeit“ für die Liposuktion vorliegt.
  • In diese Prüfung kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen einbezogen werden. Dieser ist in Sachen Behandlung von Lipödemen nicht immer auf dem neuesten Stand.
  • Daher sollten Sie die Übernahme der Kosten besser im Vorhinein bei der Krankenkasse beantragen.7

Das gilt erst recht, wenn Sie sich in die Hände einer erfahrenen Operateurin oder eines Operateurs begeben möchten, die oder der keine Kassenzulassung besitzt. Dies trifft normalerweise auch auf die Fachärztinnen und Fachärztinnen im Lipödemzentrum by S-thetic zu. Manche Patientinnen verlassen sich darauf, dass die Kasse nach Überweisung durch ihre behandelnde Ärztin oder ihren Arzt schon zahlen wird. Das ist nicht empfehlenswert. Die Rechtsstreitigkeiten, die das auslösen kann, sind oft langwierig und kostspielig.

Muss die Liposuktion durch die Krankenkasse genehmigt werden min

So läuft die Erstattung für Lipödem-Absaugungen bei der privaten Krankenversicherung (PKV)

Bei Privatpatientinnen verhält es sich mit den Kosten für Lipödem-Liposuktionen grundsätzlich so wie bei anderen Behandlungen auch.

  • Sie müssen in Vorleistung treten. Im Idealfall bekommen Sie die Behandlungskosten vollständig von Ihrer Krankenversicherung erstattet.
  • Vorsichtshalber sollten Sie im Vorfeld der Operation mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Lassen Sie ihnen einen Kostenvoranschlag Ihres Operateurs zukommen.
  • Bei Behandlungen, die mehr als 2000 Euro kosten, muss die Versicherung Ihnen innerhalb von 2 Wochen mitteilen, wie viel sie davon übernimmt. Dies ist laut dem Versicherungsvertragsgesetz ihre Pflicht.

Wenn Sie so verfahren, können Sie etwaige Unstimmigkeiten rechtzeitig abklären und sind auf der sicheren Seite.8

Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem lassen sich von der Steuer absetzen

Das deutsche Steuerrecht erlaubt es, bestimmte Gesundheitsausgaben, für die Krankenversicherungen nicht aufkommen, beim Finanzamt geltend zu machen. Dafür müssen Patientinnen und Patienten den fraglichen Betrag in ihrer Jahressteuererklärung unter „außergewöhnliche Belastungen“ angeben. Er reduziert die zu versteuernde Gesamtsumme. Das führt häufig zu einer Steuerersparnis, die Ihnen zum Beispiel eine Rückzahlung und damit bares Geld vom Finanzamt bringen kann. Viele Menschen handhaben das mit Ausgaben für Brillen, Zahnprothesen oder bestimmte Medikamente so.
Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden, dass Patientinnen auch die Aufwendungen für eine Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen können. Eine ärztliche Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit ist dafür nicht mehr erforderlich. Die Begründung des Bundesfinanzhofs: Es sei unter Ärztinnen und Ärzten seit Jahren unstrittig, dass die Behandlung medizinisch sinnvoll sei.9

So lauft die Erstattung bei der privaten Krankenversicherung PKV min

Wie streng handhaben die Krankenkassen die Regelungen für Kostenübernahmen?

Nach Meinung von Experten ist eine Liposuktion auch in den weniger schweren Stadien I und II absolut sinnvoll. Die Therapie beugt einer allmählichen Verschlechterung und jahrelangem Leiden nachhaltig vor. Leider können Frauen mit Lipödemen niederen Grades derzeit nicht viel Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erwarten. Für Privatpatientinnen sieht es erfreulicherweise anders aus.10

Großzügiger gibt man sich zum Glück bei den Behandlungsvoraussetzungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für gesetzlich Versicherte festgelegt hat:

  • Frauen mit einem Body-Mass-Index von mehr als 35 ist es schon häufiger gelungen, ihre Kasse von dem Eingriff zu überzeugen.
  • Auch die Beschränkung auf Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung wird nicht immer buchstabengetreu gehandhabt.

Wichtig ist für Sie, die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte im Auge zu behalten. Sie entscheiden über solche Fragen mit. Informationen hierzu erhalten Sie bei Selbsthilfegruppen oder bei damit erfahrenen Anwältinnen und Anwälten.

Wie streng sind die neuen Regelungen min

Warum scheuten die gesetzlichen Krankenkassen lange die Kostenübernahme?

Seit Jahren ist bekannt, dass Lipödem-Patientinnen von Liposuktionen gesundheitlich stark profitieren. Leider mussten gesetzlich versicherte Frauen dafür meist aufwendigen Rechtsstreit auf sich nehmen. Nur so ließen sich ihre Krankenkassen zu einer wenigstens teilweisen Übernahme der Kosten bewegen.11
Hintergrund dieser Erstattungsscheu: Man befürchtete offenbar, Betroffene könnten sich unter Berufung auf ein Lipödem eine ästhetisch motivierte Figurformung bezahlen lassen. In der Realität blieb tausenden von Leidenden die Kostenübernahme verwehrt. Dabei bringen erfolgreiche medizinische Liposuktionen auch dem Gesundheitswesen große Vorteile. Über Jahre, sogar Jahrzehnte ersparen sie nämlich hohe Ausgaben für konservative Therapiemaßnahmen. Glücklicherweise deutet sich hier in den letzten Jahren ein Umdenken an.12

Warum scheuten die Krankenkassen lange die Kostenubernahme min

Diese Ärztinnen und Ärzte kommen für die Liposuktion in Frage

Für gesetzlich Versicherte gilt die Beschränkung, dass das Arzthonorar für die Liposuktion eines Lipödems nicht mehr als ca. 763 Euro betragen darf. Das bringt für die Betroffenen die meisten Probleme. Wir kennen keine Ärztinnen und Ärzte, auch nicht solche mit Kassenzulassung, die eine Operation für diese Summe kostendeckend durchführen könnten.

  • Die entscheidende Expertise für die Fettabsaugung eines Lipödems ist in Praxen und Kliniken für plastische und ästhetische Chirurgie vorhanden.
  • Hier tätige Mediziner haben oftmals hunderte bis tausende Fettabsaugungen durchgeführt. Sie kennen sich mit dem Verfahren bestens aus.
  • Sie wenden modernste Technologie und möglichst schonende Methoden an. Das soll unter anderem sicherstellen, dass die Haut durch die OP möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen wird.

Damit erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte sind fast ausschließlich Privatärztinnen und -ärzte. Wenn Sie sich diesen anvertrauen möchten, ist ein Kostenzuschuss durch eine gesetzliche Krankenversicherung nur nach vorheriger Genehmigung möglich. Für Privatversicherte gilt diese Einschränkung nicht.

Diese Arzte kommen fur die Liposuktion in Frage min

Ausführliche Beratung im Vorfeld ist wichtig

Mehrere Fachärztinnen und Fachärzte des Lipödemzentrums by S-thetic, darunter auch unser ärztlicher Leiter Dr. med. Afschin Fatemi, haben mit dem Absaugen von Lipödemen viel Erfahrung. Unsere Ärztinnen und Ärzte untersuchen und beraten Sie jederzeit gern. Dafür wird lediglich eine geringe Beratungsgebühr fällig. Ohne eine solche Vergütung dürfen unsere Fachärztinnen und Fachärzte nach den gesetzlichen Vorschriften nicht tätig werden. Das gilt auch für unverbindliche Beratungen. Alternativ können Sie im Vorfeld eine kostenlose, unverbindliche Beratung bei unseren Lipödem-Coaches buchen.

Bitte beachten Sie im Vorfeld einer ärztlichen Beratung Folgendes:

  • Bringen Sie möglichst alle Befunde der Ärztinnen oder Ärzte mit, die Ihre Erkrankung behandeln.
  • Eine unserer Liposuktions-Spezialistinnen beziehungsweise einer unserer entsprechenden Spezialisten wird Sie gründlich untersuchen und mit Ihnen über die Aussichten sprechen, die eine Fettabsaugung in Ihrem Fall bietet.
  • Sie erhalten anschließend einen Kostenvoranschlag. Auch Finanzierungsmöglichkeiten kommen zur Sprache.

Sie können danach noch andere Fachärztinnen und Fachärzte aufsuchen, weitere Meinungen einholen und sich dann in Ruhe entscheiden.

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Im Lipödemzentrum by S-thetic ist auch Ratenzahlung möglich

Patientinnen, die von ihrer Krankenversicherung keine ausreichende Unterstützung bekommen, können die Summe für ihre Operation oft nicht auf einmal stemmen. Wir kommen Ihnen gern entgegen und bieten Ihnen an, den Betrag in mehreren Teilzahlungen zu begleichen:

  • Finanzierungsmöglichkeiten mit niedrigen effektiven Jahreszinssätzen
  • Finanzierung bis zu 18 Monaten zinsfrei
  • Gesamtlaufzeit der Finanzierung von bis zu 72 Monaten möglich

Sprechen Sie einfach unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

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Weitere Informationen und persönliche Beratung zur Lipödem-Behandlung

Sie wollen mehr über die Möglichkeiten wissen, ein Lipödem gezielt zu behandeln? Einen Termin für eine kostenlose Beratung durch das Lipödemzentrum by S-thetic können Sie jederzeit vereinbaren. Unser zuvorkommendes Team hilft Ihnen gern.

 

Quellen und weitere Infos:

1 https://www.phlebology.de/patienten/behandlung/fettabsaugung/
https://register.awmf.org/assets/guidelines/037-012l_S2k_Lipoedem_2024-01.pdf
3 https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/811/
4 https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-2057-6192.pdf
5 https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1205/
6 https://lipoedem-gesellschaft.de/jura/
7 https://www.kbv.de/html/1150_71969.php
8 https://www.lipoedemportal.de/liposuktion-lipoedem-kostenuebernahme.htm
9 https://www.lohi.de/news/article/kosten-einer-fettabsaugung-bei-lipoedem-sind-steuerlich-absetzbar.html
10 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/143987/Gesundheitsausschuss-thematisiert-Lipoedem-Behandlung
11 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-gesundheit-lipoedem-952340
12 https://lipoedem-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2024/06/PM_GBA28062024.pdf

 

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