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Nasenkorrektur

Eine Nase, die nicht wunschgemäß geformt ist, lässt sich mit einem gezielten ästhetischen Eingriff verschönern. Bei stärkerem Änderungsbedarf geschieht dies durch einen chirurgischen Eingriff unter Vollnarkose. Nach Freilegung des Nasengerüsts können zahlreiche Umformungen erfolgen: eine Verschmälerung oder Verbreiterung der Nase ebenso wie eine Glättung des Nasenrückens oder die Anpassung einzelner Partien wie der Spitze oder der Nasenflügel. Geruchs- und Atemfunktion der Nase sollen durch den Eingriff nicht beeinträchtigt, sondern möglichst noch verbessert werden.
Eine Alternative ohne Operation sind minimalinvasive Verfahren, zum Beispiel die Gabe eines aufpolsternden Fillers. Auf diese Weise lassen sich kleinere Makel wie etwa Nasenhöcker, Dellen, eine zu breite Nase oder eine zu tief angelegte Nasenspitze korrigieren.


FAQ

Bleibt die Form der „neuen“ Nase nach der Operation für immer erhalten?

In aller Regel ja. Zwar wächst und verändert sich die Nase das ganze Leben lang, die Konturen bleiben jedoch erhalten.

Besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die OP-Kosten für eine Nasenverschönerung übernimmt?

Die Kasse zahlt, wenn die ästhetisch unbefriedigende Form der Nase gleichzeitig die Funktionalität einschränkt. So geht beispielsweise eine schiefe Nase in den meisten Fällen mit einer atmungshemmenden Schiefstellung der Nasenscheidewand einher. Für eine Korrektur aus rein ästhetischen Gründen muss die Patientin oder der Patient selbst aufkommen.

Kann man eine medizinisch notwendige Nasenscheidewandkorrektur mit einer Nasenverschönerung kombinieren?

Ja, beide Eingriffe können im Rahmen der gleichen Operation vorgenommen werden. Dabei muss der Patient in der Regel die Kosten für die Nasenverschönerung selbst tragen, die Nasenscheidewandkorrektur übernimmt die Krankenkasse. Behindert die unschöne Nasenform jedoch auch die Nasenfunktion, können Sie hier ebenfalls mit Unterstützung durch die Krankenkasse rechnen.

Kann statt körpereigenem Knorpel auch Kunststoff zum Nasenaufbau verwendet werden?

Davon ist grundsätzlich abzuraten. Einige Ärzte arbeiten mit Silikon. Dabei besteht jedoch immer die Gefahr, dass der Körper das Material nicht annimmt – auch lange nach der OP. Dann wird eine Nachkorrektur fällig, um es zu entfernen.

Wie oft kann eine Nase nachoperiert werden, wenn das Ergebnis nicht gefällt?

Früher galt die Regel: Nachkorrektur frühestens nach einem halben Jahr. Heute setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass man so früh wie möglich nachkorrigieren sollte. Der Grund: Für das Ergebnis sind keine negativen Folgen zu erwarten, der Patientin oder dem Patienten erspart man eine lange Zeit der Unzufriedenheit. Mehr als drei Nasenkorrekturen sollten jedoch insgesamt nicht vorgenommen werden. Mit jedem Eingriff steigt die Gefahr, dass die Nase nicht richtig verheilt.