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Mit dem Laser dürfen zum Glück bald nur noch Experten hantieren

09. März 2022

Die aktualisierte Strahlenschutz-Verordnung gibt Patientinnen und Patienten noch mehr Sicherheit

Laserbehandlungen sind in der ästhetischen Medizin nicht mehr wegzudenken. Aber auch in Dermatologie und Allgemeinchirurgie, in Augenheilkunde, Gefäßmedizin und Zahnheilkunde kommen medizinische Laser regelmäßig zum Einsatz.
Für Ende 2022 gibt es eine wichtige Neuerung: Die meisten ästhetischen Laserbehandlungen dürfen nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit besonderer Qualifikation durchgeführt werden. Auch für medizinisches Fachpersonal gibt es neue Anforderungen. S-thetic verfügt in seinem ärztlichen Leiter Dr. med. Afschin Fatemi über einen ausgewiesenen Laser-Experten und ist daher besonders gut aufgestellt.

Laser sind im ästhetischen Bereich unverzichtbar

Laserbehandlungen können das Hautbild mit vergleichsweise geringem Aufwand verschönern. Und das gewöhnlich ambulant und ohne Ausfallzeit – daher ihre außerordentliche Beliebtheit. Die Geräte wurden über die Jahrzehnte beständig weiterentwickelt.
Den ersten Laser überhaupt, einen Rubinlaser, stellte der Physiker Theodore Maiman im Jahr 1960 vor. Eine frühe praktische Anwendung war die Haarentfernung, eine ästhetische Hautbehandlung, die Menschen seit Jahrtausenden aufwendig per Hand erledigen. Der Chirurg Leon Goldman verdampfte die Haarwurzeln einfach mit dem Laser. Die Ergebnisse dieser ersten Laser-Enthaarungen waren noch stark verbesserungsbedürftig. Als Nebenwirkung traten Verbrennungen auf und der Effekt war nicht dauerhaft. Im Rückblick muten die Geräte der Pionierzeit geradezu primitiv an. Schon damals erwies sich, dass verantwortungsvolles Handling beim Lasern unverzichtbar ist.

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Ausgereifte Lasertechnologie

1983 erkannten die US-amerikanischen Dermatologen Rox Anderson und Jon Parrish, dass man mit Laserstrahlung einzelne Gewebezonen selektiv erhitzen kann. Unerwünschte Hautstrukturen ließen sich beseitigen, ohne die Umgebung zu schädigen. Die Entdeckung erweiterte das Anwendungsfeld medizinischer Laser und machte sie sicherer. Etwa ab der Jahrtausendwende war die Technik ausgereift.
Die fraktionierten Laser, die darauf aufbauen, revolutionierten ab 2004 die ästhetische Hautmedizin. Solche Systeme setzen nur noch rasterförmige Verletzungspunkte, dazwischenliegende Zellkomplexe lassen sie intakt. Das minimiert die Belastung erheblich. Die begrenzte Hitzewirkung regt die Haut aber immer noch zu tiefgreifender Erneuerung an. Oberflächliche Falten und Unregelmäßigkeiten werden ebenso abgemildert wie Narben, Dehnungsstreifen oder Altersflecken. Bei sachgemäßer Anwendung kommt es kaum mehr zu Verbrennungen oder anderen typischen Nebenwirkungen wie Hyperpigmentierungen.

Individuell abgestimmt

Die Lasergeräte, die heute in der ästhetischen Medizin Verwendung finden, erlauben eine sehr differenzierte Vorgehensweise. Sie können nicht nur eine nachhaltige Hautregeneration anstoßen. Auch Tätowierungen, Besenreiser, Gefäßerweiterungen im Gesicht oder andere kleinere Makel lassen sich damit lokal begrenzt entfernen. Bei tiefer Faltenbildung oder stark erschlaffter Haut sind auch ablative (abtragende) Behandlungen möglich, zum Beispiel mit dem CO2-Laser. Sie erneuern Epidermis und Dermis radikaler, erfordern aber mehr Erholungszeit.
In den letzten Jahren wurden sogar Laser entwickelt, die gezielt auf das subkutane Fettgewebe einwirken. Durch kalkulierte Hitzewirkung schmelzen sie Ansammlungen von Fettzellen (Adipozyten) ab. So werden Patientinnen und Patienten kleine Fettpölsterchen los.

Expertise und Verantwortung

Auch bei S-thetic machen wir uns solche schonenden Technologien zunutze. Neben dem Laser nutzen wir zum Beispiel auch Radiofrequenzwellen, ein Verfahren mit speziellen Anwendungsfeldern. All diese Strahlenbehandlungen können das Körperbild wunderbar verschönern. Die Energie, die dabei mobilisiert wird, kann bei falscher Anwendung aber auch zerstörerisch wirken.
Erfahrene Laser-Expertinnen und -Experten stimmen die Intensität ganz individuell auf das Behandlungsziel ab. Dafür braucht es natürlich eine entsprechende Ausbildung. Das gilt nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für das medizinische Assistenzpersonal, das Behandlungen auf Anweisung durchführt. Zum Beispiel muss bei der Laserbehandlung dem Hauttyp der Patientin oder des Patienten Rechnung getragen werden.

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Stümperei den Riegel vorschieben

Eine Ärztin oder ein Arzt muss auch erkennen, wenn die Haut krankhafte Schädigungen aufweist. Solche schließen eine Laserbehandlung aus. Ein unerkannter Hautkrebs beziehungsweise dessen Vorstufen, aber auch weniger gravierende Hauterkrankungen könnten sich andernfalls verschlimmern.
Bisher mussten nicht alle mit dem Laser arbeitenden Ärztinnen und Ärzte eine dermatologische Grundausbildung absolvieren, durch die man solche Kenntnisse erwirbt. Strengere Anforderungen an die ästhetische Laser-Anwendung werden daher seit Jahren diskutiert. Verhindert werden soll außerdem, dass Personal in Kosmetikstudios und dergleichen ohne jede Ausbildung mit Haarentfernunglasern oder hochenergetischem Licht hantiert.

Komplizierte Abkürzung, sinnvolle Regelung: die „NiSV“

Um Patientinnen und Patienten vor unsachgemäßer Laser-Anwendung zu bewahren, hat der Gesetzgeber 2018 die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) aktualisiert. 2020 folgte die „Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV). Die neue Verordnung soll ein hohes Ausbildungsniveau sicherstellen.
Die Umsetzung der NiSV wurde infolge der Corona-Pandemie mehrmals verschoben: Aus Infektionsschutzgründen waren Weiterbildungsmöglichkeiten begrenzt. Endgültig in Kraft tritt sie am 31.12.2022. Praxen, Kliniken und Unternehmen, die ästhetische Laseranwendungen durchführen, müssen dann eine profunde Qualifikation ihrer Ärztinnen und Ärzte und ihres medizinischen Fachpersonals nachweisen.

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Tattooentfernung und andere Behandlungen nur noch unter ärztlicher Aufsicht

Behandlungen wie die Tattooentfernung, die früher auch von nichtärztlichem Personal durchgeführt werden durften, sind gemäß NiSV ausschließlich qualifizierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Sie müssen ihre Fachkunde gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen oder sich entsprechend weiterbilden. Das gilt für Medizinerinnen und Mediziner aller Fachrichtungen. Der Arztvorbehalt betrifft folgende Behandlungen:

  • ablative (hautabtragende) Laserbehandlungen
  • Anwendungen mit Verletzung der Epidermis
  • Behandlung von pigmentierten Hautveränderungen oder Gefäßveränderungen
  • Beseitigung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up
  • Fettreduktion per Laser

Für Sie als Patientin oder Patient bringt die NiSV eine deutlich Verbesserung. Ab 2023 können Sie sicher sein, dass mit dem Laser behandelnde Ärztinnen und Ärzte sich auch wirklich damit auskennen.
Die Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte kann je nach Vorwissen bis zu 92 Unterrichtseinheiten umfassen. Laut den Richtlinien der Bundesärztekammer müssen die Dozentinnen und Dozenten über mehrjährige Erfahrung in der Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen verfügen.

Dr. Fatemi und die Laser-Expertise bei S-thetic

Bei S-thetic legen wir seit langem höchsten Wert auf die Qualifikation des Ärzte-Teams, das mit medizinischen Lasern arbeitet. Dafür steht unser ärztlicher Leiter Dr. med. Afschin Fatemi. Die erste S-thetic Clinic eröffnete der Dermatologe und Spezialist auf dem Gebiet der Dermatochirurgie im Jahr 2002. Mit verschiedensten Varianten von Lasern für die ästhetische Anwendung ist er seit Beginn seiner ärztlichen Tätigkeit vertraut. Seine fundierte Ausbildung und jahrelange praktische Erfahrung haben Dr. Fatemi zu einem weithin anerkannten Experten auf dem Gebiet der hautverschönernden Lasermedizin gemacht. Als Mitglied von Fachgesellschaften wie der American Society for Laser Medicine and Surgery (ASLMS) hat er in der Vergangenheit intensiv mit renommierten Anbietern medizinisch-ästhetischer Lasersysteme zusammengearbeitet.

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Vervollkommnung von Lasertechnologien

In der S-thetic Clinic verbringt Dr. Fatemi manche Stunde damit, Lasergeräte weiterzuentwickeln. Bestehende Behandlungsmethoden werden so durch ihn optimiert. Ziel sind effektivere Anwendungsmöglichkeiten, die möglichst noch verträglicher sind.
Die Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen ist Dr. Fatemi kein geringeres Anliegen. Seit langem wird er nicht müde, Assistenzärztinnen und -ärzte sowie interessierte Fachärztinnen und Fachärzte in die Anfangsgründe wie auch in die Feinheiten der potenten Technologie einzuweihen.

Auch medizinisches Fachpersonal muss sich weiterbilden

Nach Inkrafftreten der neuen Laserschutz-Verordnung dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin Behandlungsschritte an nichtärztliches Fachpersonal delegieren. Die ärztliche Aufsicht muss dabei jederzeit gewährleistet sein. Auch das assistierende Personal muss bis Ende 2022 umfassende Kenntnisse im Umgang mit Lasern nachweisen und sich gegebenenfalls fortbilden. Das wird Patientinnen und Patienten freuen. Besonders beachtenswert hierbei:

  • Kosmetikerinnen und Kosmetiker dürfen mit dem Laser selbständig nur noch Haarentfernungen und ästhetische Behandlungen mit Intensiv-Pulslicht durchführen – beides nach nachgewiesener Fortbildung.
  • Wenn Sie Haarentfernungen im Kosmetikstudio durchführen lassen, fragen Sie am besten nach der Qualifikation der ausführenden Person. Das erspart Ihnen möglicherweise unangenehme „Überraschungen“ in Form von Verbrennungen oder anderen Hautschädigungen.
  • Eine Alternative ist die dauerhafte Laser-Haarentfernung in den Behandlungszentren von S-thetic Derma. Hier ist medizinisches Fachpersonal mit besonders hohem Ausbildungsniveau tätig.

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Wir informieren Sie gern ausführlich

Der Ausbildungsstand bei S-thetic ist hoch. Auch die praktische Erfahrung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist angesichts von über 50.000 durchgeführten Behandlungen im Jahr beeindruckend. Bei uns finden permanent Fortbildungen und Geräteschulungen statt, damit unsere Teams den hohen Anforderungen der ästhetischen Lasermedizin gerecht werden. In den kommenden Monaten unternehmen wir eine weitere Qualifikations-Offensive.

Sie haben Fragen zum Thema NiSV und der Umsetzung bei S-thetic? Gern können Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular an uns wenden. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.